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Ergänzend zu der Ahndung von Verkehrsdelikten mit Verwarnungs-, Bußgeldern
oder Strafen wurde 1974 das
Punktesystem eingeführt. Die Bewertung eines Verstoßes mit
Punkten wurde darin begründet, dass regelmäßiges
verkehrsregelwidriges Verhalten ein Unvermögen zeigt, die eigene
Interessen dem Allgemeinwohl unterzuordnen
und ein solches Verhalten daher im Interesse der Allgemeinheit
zum Entzug der Fahrerlaubnis führen müsse.
Im Zuge der Einführung der EU-Fahrerlaubnisklassen, wurden 1999 einige
straßenverkehrsrechtliche Vorschriften,
und so auch das Punktesystem, erneuert. Seitdem steht die verkehrsrechtliche
Resozialisierung auffällig
gewordener Kraftfahrer durch Aufbauseminare anstelle des Entzuges der
Fahrerlaubnis im Vordergrund. |