ASP - Aufbauseminar für Punkteauffällige

Seminar für Kraftfahrer die Punktebewertete Verkehrsdelikte begangen haben

 

1. Das Punktesystem

 

2. Punktebewertung von Verkehrsdelikten

3. Maßnahmen im Punktesystem

4. Das Aufbauseminar

a. Fristen

b. Durchführung

 

1.

Das Punktesystem

Ergänzend zu der Ahndung von Verkehrsdelikten mit Verwarnungs-, Bußgeldern oder Strafen wurde 1974 das

Punktesystem eingeführt. Die Bewertung eines Verstoßes mit Punkten wurde darin begründet, dass regelmäßiges

verkehrsregelwidriges Verhalten ein Unvermögen zeigt, die eigene Interessen dem Allgemeinwohl unterzuordnen

und ein solches Verhalten daher im Interesse der Allgemeinheit zum Entzug der Fahrerlaubnis führen müsse.

Im Zuge der Einführung der EU-Fahrerlaubnisklassen, wurden 1999 einige straßenverkehrsrechtliche Vorschriften,

und so auch das Punktesystem, erneuert. Seitdem steht die verkehrsrechtliche Resozialisierung auffällig

gewordener Kraftfahrer durch Aufbauseminare anstelle des Entzuges der Fahrerlaubnis im Vordergrund.

 

 

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