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Fahrzeugart |
Krafträder bis
125ccm
und bis 11kw |
Krafträder auch mit Beiwagen über 50ccm
oder 45 km/h |
Kraftwagen bis
3,5 t z.G. und bis 8 Sitzplätze
(außer Fahrersitz) |
Züge aus
B-Zugfahr-zeug
und Anhänger
über 0,75 t z.G. |
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Bemerkung |
beschränkt auf
80 km/h für 16 und 17 jährige Fahrer |
zwei Jahre Leistungsbeschränkt
bis 25 kW und
bis 0,16 kW / kg (Leistung : Leermasse)
Direkteinstieg
(keine Leistungs-beschränkung)
ab 25 Jahre |
zulässig sind Anhänger bis
0,75 t z.G.
oder
Züge bis 3,5 t z.G.
(z.G. Anhänger nicht größer als
Leermasse Zugfahrzeug) |
bei LKW mit
durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die
Anhängelast höchstens das 1,5fache der z.G.
des Zugfahrzeugs betragen
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