Klasse

A1

A

B

BE

 

Fahrzeugart

Krafträder bis 125ccm
und bis 11kw

Krafträder auch mit Beiwagen über 50ccm
oder 45 km/h

Kraftwagen bis 3,5 t z.G. und bis 8 Sitzplätze
(außer Fahrersitz)

Züge aus B-Zugfahr-zeug und Anhänger
über 0,75 t z.G.

Mindestalter

16 Jahre

18 Jahre

18 Jahre

18 Jahre

Voraussetzung

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B

eingeschlossen

M

A1, M

L, M, S

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Bemerkung

beschränkt auf
80 km/h für 16 und 17 jährige Fahrer

zwei Jahre Leistungsbeschränkt bis 25 kW und
bis 0,16 kW / kg (Leistung : Leermasse)

Direkteinstieg
(keine Leistungs-beschränkung)
ab 25 Jahre

zulässig sind Anhänger bis
0,75 t z.G.

oder

Züge bis 3,5 t z.G.
(z.G. Anhänger nicht größer als Leermasse Zugfahrzeug)

bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache  der z.G.
des Zugfahrzeugs betragen