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Umfang der
praktischen Mindestausbildung in den Busklassen (Klassen D1, D1E, D, DE)
Aufgrund der hohen Verantwortung des
Busfahrers für die Sicherheit seiner Fahrgäste schreibt das Gesetz nicht nur die
mindest abzuleistenden Sonderfahrten sondern auch einen zeitlichen Mindestumfang
der Grundausbildung vor. Eine
Vorraussetzung für den Erwerb der
Fahrerlaubnisklasse D ist der Vorbesitz des Führerscheines der Klasse B, C1 oder
C
wobei der
Umfang der praktischen Mindestausbildung an Art und Dauer des Vorbesitzes
gekoppelt ist.
Bei Interesse informieren und beraten
wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
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