Begleitetes Fahren ab 17

 

1. Antragstellung

2. Anforderungen an die Begleitperson

3. Mindestalter des Führerscheinbewerbers für Prüfungen

4. Auflagen / Bedingungen

5. Empfehlungen an junge Fahranfänger

6. Empfehlungen an Begleitpersonen

 

Mangelnde Erfahrung und das deshalb erhöhte Unfallrisiko ist das Kernproblem junger Fahranfänger. Mit der

Einführung des „Begleitenden Fahrens ab 17“ sollen junge Fahranfänger die Möglichkeit erhalten, Erfahrung zu

sammeln, das hohe Unfallrisiko zu senken um damit die eigene und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Folgende Rahmenbedingungen sind für die Teilnahme an dem Modellversuch „B17“ vom Bund vorgegeben:

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d

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Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Fahren nur zusammen mit den namentlich bekannten

Begleitpersonen erlaubt.

Die Fahrerlaubnis (Prüfungsbescheinigung) gilt nur in Deutschland.

Verstöße gegen die Auflagen führen zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis

Da es sich um einen Modellversuch handelt, müssen sich die Jugendlichen und auch die jeweilige Begleitperson

damit einverstanden erklären, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der wissenschaftlichen Auswertung des

Modellversuchs erfasst und an die auswertende Stelle übermittelt werden

 

 

 

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