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▪ Linien- und
Schulbusse die mit eingeschaltetem Warnblinklicht an eine
Haltestelle heranfahren, dürfen nicht überholt werden.
▪ An stehenden
Linien- und Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht
dürfen Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen höchstens mit
Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.
▪ Auf beiden
Fahrstreifen muß angehalten werden, wenn eine Gefährdung
von Fahrgästen nicht auszuschließen ist. |