Busse mit eingeschaltetem Warnblinklicht

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▪ Linien- und Schulbusse die mit eingeschaltetem Warnblinklicht an eine
   Haltestelle heranfahren, dürfen nicht überholt werden.

 

 

▪ An stehenden Linien- und Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht
   dürfen Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen höchstens mit
   Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.

 

 

▪ Auf beiden Fahrstreifen muß angehalten werden, wenn eine Gefährdung
   von Fahrgästen nicht auszuschließen ist.

 

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