Abknickende Vorfahrtstrasse - blinken oder nicht?

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Grundsätzlich gilt: Wer seine Fahrtrichtung ändert muss dieses ankündigen / anzeigen.

Also:  Fahrtrichtungsänderungen ohne Blinken sind Ausnahmen! Die folgenden Verkehrszeichen sind

immer so ausgeführt, dass man sich selbst auf die symbolisierte Situation von unten zufahren sieht!

 

Wer dem Verlauf

der abknickenden

Vorfahrtstrasse

folgen will muss

nach rechts blinken

Wer dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstrasse folgen will

muss nach links blinken. Wer geradeaus weiter fahren möchte,

ändert nicht seine Fahrtrichtung und muss demzufolge auch nicht

blinken. Ein blinken nach rechts an dieser Stelle würde zu der

Annahme führen, dass man am Fahrbahnrand, oder auf einem

Parkplatz halten will.

 

Dies ist eine äußerst seltene Ausnahmesituation:

Wer dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstrasse folgen will darf nicht nach rechts blinken.

Nur wer in die Strasse einbiegen möchte, die in den Verlauf der abknickenden Vorfahrtstrasse

mündet und in die gleiche Richtung verläuft wie die Vorfahrtstraße selbst, muss nach rechts blinken.

 

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