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Jedes Kind bis
zum vollendeten 12. Lebensjahr welches kleiner ist als 150 cm, ist in Kfz
grundsätzlich mit einem
geeigneten Rückhaltesystem (Kindersitz) zu sichern.
Ausnahmen von dieser Regel bestehen nur in Kraftomnibussen
mit einer z.g.M.
von mehr
als 3,5 t |