Befahren von Seitenstreifen

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Änderung des §41 Abs. 2 StVO

Mit dieser Änderung wird die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf den Seitenstreifen zur allgemeinen Benutzung

freizugeben. Dazu wurden 3 neue Verkehrszeichen aufgenommen:

 

 

Seitenstreifen befahren Seitenstreifen räumen Seitenstreifen nicht
mehr befahren
     

 

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