In der EU-Richtlinie
2000/56/EG vom 14.9.2000 sind Mindestanforderungen an die Fahrerlaubnisprüfungen
in den Mitgliedsstaaten enthalten. Deutschland musste diese Richtlinie in
nationales Recht umsetzen und hat deshalb die Fahrerlaubnisverordnung und die
Prüfungsrichtlinie geändert. Das Faltblatt enthält die wesentlichen Änderungen
und die zugehörigen Umsetzungstermine.
I.
II.
III.
Änderungen bei
der Fahrerlaubnisprüfung
ab 1.7.2004
Praktische
Prüfung, Fahren mit Beladung
ab 1.10.2004
Neue
Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge,
Umsetzung bis 1.10.2013